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Was das Gesetz über getönte Scheiben sagt: Erlaubt oder verboten?

Wir erklären Ihnen alles über die französische Regelung

Die Gesetzgebung zu getönten Scheiben an der Fahrzeugfront wurde am 1. Januar 2017 infolge des Erlasses vom 13. April 2016 aktualisiert. Variance Auto gibt Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zu diesem neuen Gesetz, damit Sie alles über 100% konforme getönte Scheiben wissen!
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Hätten Sie gedacht, dass das Einsetzen von getönten Scheiben verboten ist?

Das ist nicht wahr! Zu viele von Ihnen glauben immer noch, dass das Einsetzen getönter Scheiben verboten ist, aber in Wirklichkeit ist es zwar erlaubt, aber geregelt. Wir erklären Ihnen, wie die Vorschriften für getönte Scheiben heute aussehen.

Das Gesetz über getönte Scheiben verstehen

Das Dekret 2016-448, Paragraf über getönte Scheiben, regelt das Anbringen von Tönungsfolien auf den Frontscheiben von Autos. Das Gesetz für getönte Scheiben erlaubt das Anbringen von getönten Folien auf der Vorderseite, die mehr als 70 % des sichtbaren Lichts durchlassen. Es ist also weiterhin erlaubt, Sonnenschutzfolien auf den Frontscheiben anzubringen. Seit dem 1. Januar 2017 müssen Sie mit einem Bußgeld von 135 € und einem Entzug von 3 Punkten auf Ihrem Führerschein rechnen, wenn Ihr Fahrzeug vorne nicht vorschriftsmäßig mit getönten Folien ausgestattet ist. Beachten Sie, dass die anderen Scheiben des Fahrzeugs (hintere Seitenscheiben und Heckscheibe) von dieser Beschränkung nicht betroffen sind. Das Anbringen von Folien auf der Windschutzscheibe ist weiterhin verboten. Achten Sie auch darauf, die ursprüngliche Tönung Ihres Fahrzeugs zu berücksichtigen. Neuere Autos haben bereits leicht abgedunkelte Scheiben. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, nur hinten abgedunkelte Folien anzubringen, um die Legalität einzuhalten.

Die in Frankreich geltenden Gesetze zu getönten Scheiben

Die französische Gesetzgebung zu getönten Scheiben wird durch das Dekret 2016-448 geregelt, das seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist. Dieses Dekret schreibt eine TLV (Transmission de Lumière Visible) von 70 % für die Frontscheiben von Fahrzeugen vor. Das bedeutet, dass die Frontscheiben von Autos mindestens 70% des sichtbaren Lichts durchlassen müssen. Die Heckscheiben hingegen dürfen stärker getönt sein, müssen aber ebenfalls eine ausreichende Sicht für nachfolgende Autofahrer ermöglichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung für alle Fahrzeuge gilt, egal ob es sich um Autos, Lastwagen oder Motorräder handelt. Es sind jedoch einige Ausnahmen erlaubt, wie z. B. getönte Scheiben aus medizinischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen wie dem Schutz vor UV-Strahlen.

Hintere Fenster und Heckscheibe: Alle Farbtöne sind legal

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Frontscheiben : Welche Tönung sollte man wählen, um legal zu sein?

  • Frontscheibe TLV 85

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    Ref Produkt : Extreme Clear 70

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  • Frontscheibe TLV 51

    TLV 51%

    Ref Produkt : Ultra Clear 50

    Verboten
  • Frontscheibe TLV 35

    TLV 35%

    Ref Produkt : Heller Rauch 35

    Verboten
  • Frontscheibe TLV 22

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    Ref Produkt : Medium 25

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  • Frontscheibe TLV 16

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    Ref Produkt : Medium plus 15

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  • Frontscheibe TLV 5

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Die verschiedenen Arten von Folien für getönte Scheiben

Es gibt verschiedene Arten von Folien für getönte Scheiben, die Sie Ihren Kunden anbieten können.

  • Klebefolien: Diese Folien sind die gängigsten und werden meist für die Heckscheiben verwendet. Sie werden mithilfe eines Klebers an der Oberfläche der Scheibe befestigt und können bei Bedarf leicht wieder entfernt werden.
  • Farbfolien: Diese farbigen Folien sind weder für den Straßenverkehr zugelassen noch gesetzlich erlaubt. Sie werden normalerweise bei Versammlungen, Autosportveranstaltungen, Rallyes usw. angebracht.
  • Sicherheitsfolien: Diese Folien sollen die Sicherheit der Fensterscheiben bei einem Aufprall oder Glasbruch erhöhen. Sie werden häufig für die Seiten- und Heckscheiben verwendet.

Zusammenfassung der Regeln, die Sie beachten müssen, um legal mit Ihren getönten Scheiben zu fahren.

Um die geltenden Vorschriften für getönte Scheiben einzuhalten, ist es wichtig, beim Anbringen der Folien einige Regeln zu beachten:

  • Die Frontscheiben müssen einen TLV von 70% oder mehr haben. Wenn der TLV niedriger ist, entspricht das Auto nicht den Vorschriften und der Autofahrer riskiert ein Bußgeld und muss die Folie möglicherweise entfernen.
  • Die hinteren Fenster können stärker getönt sein, müssen aber eine ausreichende Sicht für nachfolgende Autofahrer ermöglichen.
  • Die Folien dürfen keine Defekte oder Blasen aufweisen, die die Sicht des Fahrers beeinträchtigen könnten.
  • Die Folien dürfen keine Muster oder Beschriftungen aufweisen, die die Sicht behindern könnten.
  • Die Folien dürfen nicht zu stark reflektieren, da dies die Sicht nachfolgender Autofahrer beeinträchtigen könnte.

Schließlich ist es wichtig zu beachten, dass Polizeikontrollen in Bezug auf getönte Scheiben immer häufiger durchgeführt werden. Autofahrer, die sich nicht an die geltenden Regeln halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 750 Euro rechnen und können gezwungen werden, die Folie zu entfernen.

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Gesetzgebung: Getönte Scheiben sind nicht verboten, weder vorne noch hinten

Seit 2017 gilt mit dem Inkrafttreten von Artikel 27 des Dekrets Nr. 2016-448 vom 13. April 2016 ein Rahmen für das Anbringen von Tönungsfolien auf Autoscheiben. Diese empfiehlt nämlich, eine getönte Folie zu wählen, die mindestens 70 % des sichtbaren Lichts durchlässt.

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Wir empfehlen, einen eher hellen Farbton auf die Frontscheinwerfer aufzutragen.

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